Rechtsanwalt Joerg Streichert, Fachanwalt fuer Handels- und Gesellschaftsrecht

Kanzleiuebersicht

Rechtsanwalt Joerg Streichert, Fachanwalt fuer Handels- und Gesellschaftsrecht betreut gewerbliche Mandanten aber auch Privatleute vorrangig im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Erbrecht. Joerg Streichert ist Ihr Ansprechpartner fuer GmbH-Gruendung, Satzungsaenderung, Gesellschafterversammlung, Unternehmensnachfolge, Testament oder Erbvertrag.


Kanzleiprofil

Joerg Streichert ist seit seiner Zulassung als selbstaendiger Rechtsanwalt taetig. Die heutige Einzelkanzlei Joerg Streichert wurde im Januar 1990 gegruendet.

Die Kanzleiraeume liegen in Kaufbeuren in der Dessestrasse 14.

Mandanten, die per PKW anreisen, koennen auf den kostenfreien Parkplaetzen im Kanzleiumfeld parken.

Das Buero der Kanzlei steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr fuer die telefonische Terminabsprache zur Verfuegung. Bei gewerblichen Mandanten koennen selbstverstaendlich auch Besprechungen in der Firma vereinbart werden.

Handelsrecht

Beim Handelsrecht handelt es sich um das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das bedeutet, dass die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden, wenn ein Kaufmann geschaeftlich taetig wird. Es kommt mithin nicht auf die Natur des abgeschlossenen Rechtsgeschaefts an, sondern auf die Kaufmanneigenschaft der Akteure.
HGB 87
UEber das Gesetzesrecht hinaus, wird das geschaeftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbraeuche geregelt. Das Handelsrecht und das HGB haben die beschleunigte Geschaeftsabwicklung zum Ziel. Im Verhaeltnis zu Verbrauchern wird daher den geschaeftsgewandten Kaufleuten eine geringere Schutzbeduerftigkeit zuteil (zum Beispiel unverzuegliche Untersuchung von Maengelruege beim Handelskauf oder geringere Formvorschriften). Auf der anderen Seite forciert das HGB einen gesteigerten Schutz des Rechtsverkehrs (Publizitaetsschutz des Handelsregisters, erweiterter Gutglaubensschutz).

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gruendung und Umgruendung von Gesellschaften unter Beruecksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Bei einem Zusammenschluss von Personen zu einer Gesellschaft werden viele Fragen aufgeworfen. Eine Wahl zwischen diversen Gesellschaftsformen ist erforderlich. In der gesellschaftsrechtlichen Praxis sind folgende Gesellschaftsformen haeufig anzutreffen: GmbH, GmbH & Co. KG, UG – Unternehmergesellschaft, UG & Co. KG, Gesellschaft buergerlichen Rechts (GbR), AG – Aktiengesellschaft, typisch und atypisch stille Gesellschaft oder Unterbeteiligung (als Finanzierungsmodell).
RWB Private Capital Fonds
Die Ausarbeitung steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Gesamtkonzepte zaehlt zu den Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Streichert. Der Jurist nimmt sich bei der Bearbeitung Ihres Mandates die noetige Zeit, um Ihre Ziele zu verstehen und die Loesungen zu erarbeiten. Zu seinen Beratungsfeldern gehoeren daher

• die Gruendung von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG)
• die Anpassung der Statuten (Satzung, Gesellschaftsvertrag),
• die Auseinandersetzung unter Gesellschaftern,
• die Umstrukturierung von Unternehmen und Bildung von Unternehmensgruppen,
• die Vorbereitung einer Gesellschafterversammlung,
• der Erwerb und die Veraeusserung von Unternehmen oder Beteiligungen,
• die Konzeption der Finanzierung und Verhandlungen mit Banken,
• die Gesellschaft in der Krise, Haftung der Gesellschafter und Geschaeftsfuehrer, Insolvenz, Liquidierung
• sowie die steuerlich zweckmaessigen Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Erbrecht

Zu Lebzeiten moechte man sich in der Regel keine Gedanken darueber machen, was mit dem Vermoegen nach dem Tod geschieht. Aus diesem Grunde haben wohl auch nur etwa zwanzig Prozent der Bundesbuerger ein Testament oder Erbvertrag errichtet. Dies ist sicherlich verstaendlich, wer moechte sich schon gerne damit auseinandersetzen. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Sie durch Errichtung eines Testaments spaeteren Streitigkeiten innerhalb der Familie vorbeugen koennen. Sind Sie verheiratet und haben keine Kinder, dann tritt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge ein. Gesetzliche Erben neben dem Ehegatten sind die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise deren Kinder, also die Geschwister, des verstorbenen Ehegatten. Dies ist in den meisten Faellen von den Ehegatten so nicht gewuenscht. Scheuen Sie sich nicht, zumindest ein Beratungsgespraech bei einem Fachmann in Anspruch zu nehmen. Sie koennen zwar ein Testament eigenhaendig und handschriftlich verfassen, dies birgt jedoch gewisse Risiken. Sind beispielsweise manche Verfuegungen unwirksam oder nicht eindeutig, ist der Streit vorprogrammiert. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Joerg Streichert, Fachanwalt fuer Handels- und Gesellschaftsrecht.

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